Untersuchungen von renommierten Universitäten ergaben, dass jede zehnte Frau einmal im Leben ungewollt schwanger wird. Solltest du den Verdacht haben, jetzt schwanger zu sein, empfiehlt sich ein Schnelltest aus der Apotheke und der Besuch beim Gynäkologen.
Ja, ich bin schwanger
Wenn durch die Untersuchung beim Gynäkologen eine Schwangerschaft festgestellt wurde, kommen weitere Schritte auf dich zu. Der gewichtigste ist sicherlich die Entscheidung für die „Austragung des Kindes“ oder den „Schwangerschaftsabbruch“. Besprich diese Entscheidung unbedingt mit deinem Partner beziehungsweise mit dem Vater des Kindes. Auch ein Gespräch mit deinen Eltern kann nur ratsam sein.
Den Arbeitgeber informieren
Informieren Sie bei Bekanntwerden der Schwangerschaft deinen Arbeitgeber und teile ihm den voraussichtlichen Geburtstermin mit. Dazu bist du arbeitsrechtlich verpflichtet.
Namensgebung
Beginne ruhig schon mit der Suche nach einem Namen für den zukünftigen Erdenbewohner. Wenn dir kein Name einfallen will, findest du in entsprechender Literatur Hilfe. Es gibt auch einige Websites zu diesem Thema.
Welche Versicherung
Bei der Krankenkasse erkundigen, wie das Kind nach der Geburt versichert werden kann. Sind die Eltern verheiratet und beide gesetzlich versichert, wird es in der Regel beim besser verdienenden Elternteil Familien versichert. Nicht Verheiratete und privat Versicherte sollten sich frühzeitig mit ihrer Kasse in Verbindung setzen.
Finanzielle Fragen
Regele rechtzeitig alle finanziellen Fragen. Zum Beispiel: Elterngeld, Kindergeld und reiche etwa zwei Monate vor der errechneten Geburt alle Bescheinigungen des Frauenarztes bei deiner Krankenkasse ein.
Schwangerschaftsabbruch
Du willst das Baby nicht bekommen. Nicht jetzt, nicht mit deinem jetzigen Partner, nicht in deiner finanziellen Situation. Sollte aus persönlichen Gründen oder nach ärztlicher Beratung die Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch erfolgen, gibt es unterschiedlichen Methoden der Abtreibung. Wesentlich ist es daher, sich möglichst frühzeitig zu informieren. Nur dann stehen die beiden Abtreibungs-Möglichkeiten zur Wahl.
Erste Möglichkeit der Abtreibung
Die medikamentöse Abtreibung mit der Pille Mifegyne. Durch die Einnahme der Pille Mifegyne ist die Schwangerschaft zu nahezu 100 Prozent beendet. Mifegyne gibt es nur in der Verbindung Frauenarzt und Klinik. Eine Abtreibung mit Mifegyne kostet in Deutschland ca. 500 Euro und ist nur in den ersten 63 Tagen der Schwangerschaft möglich.
Zweite Möglichkeit der Abtreibung
Du lässt einen chirurgischen Eingriff bei einem Arzt deines Vertrauens in einem Krankenhaus durchführen. Er wird mit örtlicher Betäubung oder mit Vollnarkose gemacht. Die Kosten liegen in Deutschland bei ca. 500 Euro.